Spotify...

  • Natürlich kann das Forum Ärger bekommmen, wenn man Spotify als "Shittyfiy" bezeichnet.

    Und über die Rechtlichen Bedingungen sollte man sich schon im Klaren sein, bevor man Diskussionen einfach abwürgt.

    Was ich beschrieben habe, ist legal.

    Zu den Richtlinien, was auf dem Firmenhändy installiert werden darf, wollte ich noch beitragen: Es sind nicht die Richtlinien der Firma, die mich Spotify nicht installieren lassen, sondern meine eigenen Richtlinien: Strikte Trennung von Firmen- und Privatnutzung. "Bring Your Own Device" mache ich nicht. Punkt.

    And still, we will be here, standing like statues.

    Schinder und Knarren, statt Kinder und Narren...

    Alles ist so unsagbar schnell geworden.
    (EROC, Let's Gläntz)

    Vertrauen muss verdient werden. Man verschenkt es nicht.

    Ich stelle keine dummen Fragen. Du musst Dich mit Deinen Antworten schon ein bisschen anstrengen.

  • Sorry, aber das ist die Schere im Kopf. Man zensiert sich selbst. Genau das wollen Vereinigungen wie die RIAA und die angeblichen Verfechter des Urheberrechts erreichen.

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  • Genau das wollen Vereinigungen wie die RIAA und die angeblichen Verfechter des Urheberrechts erreichen.

    Ich selber bin schon so oft im Facebook wegen irgendwelcher Äußerungen gesperrt worden - das wirkt sich vielleicht schon in meinem Kopf aus, ja.

    PC: AMD Ryzen 7 5700X | AMD RX6600 | 32GB RAM | Debian 12 Xfce
    Notebook: AMD Ryzen 5 5300U | Vega Graphic | 16GB RAM | Debian 12 Xfce

  • Wir müssen vielleicht im Forum mal ernsthaft diskutieren. Bzw Jean und Stardenver müssen das klären (da sie am Ende haftbar sind) wie weit wir hier gehen können.

    Mein Vorschlag ist relativ simpel. Nichts illegales und nichts was gegen die Nutzungsbestimmungen der Dienste verstösst.

    --
    Ciao!

    Linux Nutzer seit über 20 Jahren. I ❤️ Freedom!

    Offizieller Proton-Botschafter aus der Schweiz 🇨🇭 😅

    Meine Haupt-Distribution ist Ubuntu.

    Mein Blog: https://rueegger.me

    Wer meinen sinnlosen Gedanken folgen möchte, kann dies gerne auf Mastodon tun: https://swiss.social/@srueegger

  • Da im betreffenden Thread schon Bedenken hinsichtlich geäußert wurden, im Zweifel nehme ich es eben lieber raus.

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  • Richtig ist das man für sich Kopien ziehen darf wenn man eine Nutzungslizenz erworben hat (Privatkopie; nachzuhören bei youtube WBS Legal)

    Das ist wohl sehr klar gesetzlich geregelt. Diese Kopie darf nur für sich selbst verwendet werden, denn man hat ja bereits eine Nutzungslizenz.

    Also Illegal ist es nicht, auch wenn sich die Anbieter das gerne wünschen.

    Mit Win11 und TPM soll das dann erschwert werden. So der Traum der Streamingdienstleister.

    Im Zweifel, und das finde ich hier auch so richtig von harihegen erst mal Rückzug zur Klärung. Wir sind alle keine Juristen und irgendwo kann es imme rmal Fallstricke geben.

    #ichmussmalmächtigkacken

  • Hierbei möchte ich gerne wissen, ob man einen "Kopie" bei Spotify überhaupt anfertigen darf. Denn bei einem Streaming Dienst erwirbt man nur eine Nutzungslizent und tätigt keinen Erwerb eines Titels.

    Ich denke der Vergleich zu einer Video- oder Bibliothek ist da gegeben. Auch hier hat man nur eine Lizenz zum Konsum und darf aich hier auch keine Privatkopie ziehen.

    Ein Streamingdienst ist im Abo sowas wie eine Dauerleihgabe.

    Natürlich ist das komplett illegal. Die Musik ist geistiges Eigentum des Künstlers. Und wegen Spotify ist es für Musiker noch wichtiger geworden Merchandise zu verkaufen und auf Tour zu gehen. Ich finde Musik rippen und Spotify sind zwei ganz schlimme Sachen.

    #Wenn man als Jugendlicher 35 DM für ein Album sparen musste weiß man Musik zu schätzen. Spotify hat das alles ad absurdum geführt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Actionschnitzel (14. November 2023 um 11:20)

  • Okay.. jetzt sehe ich, worum es geht. Nein, da hat harihegen absolut richtig gehandelt. Auch Grauzonen möchte ich hier heraushalten, zumindest was die Ausnutzung dieser und Umgehung diverser Sperren und Vorrichtungen betrifft. Nur weil etwas noch nicht eindeutig als illegal erklärt wurde und vielleicht Präzedenzfälle fehlen, bedeutet es halt nicht, dass es damit automatisch legal ist.

    Ich muss auch sagen, dass weder Jean noch ich Lust hätten, uns hier mit irgendwelchen möglicherweise abmahnenden Firmen und Kanzleien herumzuärgern. Also auch wenn es erfolgreich sein könnte, würden wir dennoch jederzeit eine Löschung einem möglichen Prozess oder weiteren Kosten vorziehen. Aber selbst so weit sollte es nie kommen, weshalb wir Dinge/Themen/Anleitungen, die eben nicht 100% legal und sauber sind, generell einfach auslassen. Schon vorsorglich. Ich denke, das tut den Gesprächen zu eigentlichen Linux-Themen auch keinen Abbruch hier.

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  • Da gefiel mir iTunes sehr gut, da ich hier die Wahl hatte mir auch nur einzelne Titel zu kaufen, ohne gleich ein ganzes Album zu holen. Mittlerweile gibt es ja mehrere Anbieter, die es ähnlich handhaben.

    Wobei gerade bei Apple es schon vorgekommen ist, daß gekaufte Titel einfach aus der Bibliothek gelöscht wurden. Weil Apple keine Lizens mehr hatte, die entsprechenden Lieder aus allen Bibliotheken entfernt.

    Mainboard: MSI Z170-A Pro

    Prozessor: Intel i7 6700K

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  • Bulvai Hast du eine Quelle dazu? Aplle war schon sehr früh einer der ersten (grossen globalen Stores) die Musik ohne DRM Schutz verkauft haben. Du hast nach dem Kauf wirklich normale Audio Dateien runtergeladen und konntest mit denen machen was immer du wolltest.

    Wüsste gar nicht wie sie da nachträglich "was löschen können".

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  • Ich habe leider keine Benachrichtigung erhalten, vermute aber, dass es hier um ein Thema geht, in welchem auch ich geantwortet und sogar ein Tool verlinkt habe. Kann das sein? Diesbezüglich finde ich keinen Beitrag mehr von mir ...

    Sollte ich mit meinem Beitrag dazu beigetragen haben, dass es hier nun diese Diskussion und Löschung des eigentlichen Themas gibt, dann möchte ich mich hiermit bei allen entschuldigen. Das war keinesfalls meine Absicht.

    Das Thema ist eine Grauzone, genau wie das Thema, sich Kopien von gekauften Filmen für den Eigengebrauch zu erstellen, solange man keinen Kopierschutz umgeht. Allerdings finde ich es vollkommen korrekt vom Team, wenn hier eingegriffen und gelöscht wurde. Schließlich steht wenn dann der Admin am Pranger. Und das möchte hier niemand. Genau so handhabe ich das in meinem eigenen Forum ebenfalls.

    Also, wie gesagt, es tut mir leid.

    Arch Linux | Gnome | Kernel 6.8.7-arch1-2

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  • Ich kann die Entscheidung den alten Thread zu schließen nur begrüßen!
    Wieso sollte es erlaubt sein Inhalte von Streamingdiensten als "private Kopie" zu speichern?
    Wie schon erwähnt hat man selber keinerlei Rechte an den Stücken sondern nur eine Nutzungslizenz für den Dienst!
    Wenn mir etwas nicht gehört habe ich auch kein Recht mir davon zur Sicherheit eine Kopie zu erstellen. Im Grunde kann man ja schon froh sein, dass es die Möglichkeit gibt solche Titel offline vorzuhalten.

    Wenn man sich früher eine VHS aus der Videothek ausgeliehen hat, hatte man ja auch kein Recht davon eine "private Kopie" zur Sicherheit anzufertigen weil die geliehene originale VHS eventuell genau an dem Abend den Geist aufgibt.

    Wie schon hier angesprochen, nicht alles was explizit verboten ist, ist dadurch legal. Manchmal einfach etwas Menschenverstand und AGBs lesen.
    Aber das ist ja leider so typisch Deutsch wie ich finde, darum haben wir auch so tolle Gesetzestexte... und vor allem so umfangreiche.
    Und in der Sache würde es mich nicht wundern, wenn es da nicht schon Urteile geben würde, hab nur gerade nicht die Muse danach zu suchen.

    provozierter Experte für semifachliche Individualangelegenheiten

  • Bulvai Hast du eine Quelle dazu? Aplle war schon sehr früh einer der ersten (grossen globalen Stores) die Musik ohne DRM Schutz verkauft haben. Du hast nach dem Kauf wirklich normale Audio Dateien runtergeladen und konntest mit denen machen was immer du wolltest.

    Wüsste gar nicht wie sie da nachträglich "was löschen können".

    Hmm, da muß ich wohl einen Fehler einräumen. Hatte es etwas anders in Erinnerung. Es bezog sich doch auf Mietmusik.


    Apple Music entfernt Offline-Musik, wenn Plattenfirmen das wünschen
    Wer sich Songs von Apples Streamingdienst zum Offline-Hören heruntergeladen hat, sollte immer mal prüfen, ob sie noch da sind. Entziehen Labels die Lizenz,…
    www.heise.de


    Habe doch noch einen Beitrag gefunden in dem steht das Apple auch gekauft Musik löscht.

    iCloud-Musikmediathek: Apple kann jederzeit Inhalte löschen
    Apple behält sich vor, gekaufte Musik nicht mehr zum erneuten Download anzubieten. Inhalte können auch aus der iCloud-Musikbibliothek verschwinden.
    www.heise.de

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    Einmal editiert, zuletzt von Bulvai (14. November 2023 um 19:05)

  • Da ja mein Posting Stein des Anstoßes war (sorry dafür Currock , im Geiste bin ich voll auf Deiner Linie), möchte ich meinen Senf bzw. mein Posting von gestern konkretisieren. In meinem Post ging es nicht darum, ob es eine rechtliche Grauzone ist, von digital lizenzierten Titeln eine Kopie zu ziehen - das sollen die Gerichte klären. Digital lizenzierte Musik unterscheidet sich von auf Tonträgern erworbene Musik, für die es das Recht der Privatkopie gibt.

    In meinem Post ging es darum (und darum habe ich die Nutzungsbedingungen von Spotify zitiert), dass sie ausdrücklich verbieten, eine Kopie in welcher Form auch immer, anzufertigen. Das sind nun mal deren AGB -und ja, darüber lässt sich trefflich streiten-. Aber das ist deren gutes Hausrecht. Und daher sah ich es als ratsam an, darauf hinzuweisen, dass wir uns überlegen sollten, ob wir in einem öffentlichen Forum Tipps geben sollten, wie man deren Hausrecht bricht. Da sind Unterlassungsklagen von solchen Corpos doch fast schon vorprogrammiert.

    Daily Driver PC: Pop!_OS 22.04 + Win 10 Dual Boot/ Intel i7-7700K / NVIDIA GeForce GTX 1070 / 32 GB RAM / 3x 1TB Samsung SSD

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  • Sorry, aber das ist die Schere im Kopf. Man zensiert sich selbst. Genau das wollen Vereinigungen wie die RIAA und die angeblichen Verfechter des Urheberrechts erreichen.

    Das hat nichts mit sich selber Zitieren zu tun, sondern mit Selbstschutz in dem Fall würde ich sagen.

    Zu den Richtlinien, was auf dem Firmenhändy installiert werden darf, wollte ich noch beitragen: Es sind nicht die Richtlinien der Firma, die mich Spotify nicht installieren lassen, sondern meine eigenen Richtlinien: Strikte Trennung von Firmen- und Privatnutzung. "Bring Your Own Device" mache ich nicht. Punkt.

    Gut, aber wenn Du deinen Spotify auf dem Firmenhandy nutzt ist das nicht "Bring Your Own Device" sondern genau das Gegenteil.

    provozierter Experte für semifachliche Individualangelegenheiten

  • Gut, aber wenn Du deinen Spotify auf dem Firmenhandy nutzt ist das nicht "Bring Your Own Device" sondern genau das Gegenteil.

    Da hast Du etwas ganz falsch verstanden. Technisch würde das gehen.

    Aber genau das tue ich ja nicht. Kein Privatkram auf dem Firmenhandy, und umgekehrt genau so. Also auch kein Spotify. Wenn ich auf AndroidAuto 2 Geräte koppeln könnte, Firmenhandy für Telefonie und mein privates für Spotify, wäre das ja ok. Aber Telefonie ist halt eben wichtiger, und sonst läuft Musik nur von einem USB-Stick. Also kein Spotify im Auto.

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  • Es gibt soch FM Transmitter für Handies. Wäre das eine Alternative? Spotify via FM Transmitter ans Autoradio streamen.

    Davon habe ich noch welche herum liegen.

    Die Qualität ist einfach xxxxxxx. Und wenn man weiter unterwegs ist, kommt immer irgend ein UKW-Sender, durch den man dann nur noch Quietschen, Knirschen und Rauschen hat. UKW ist Out.

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  • Da hast Du etwas ganz falsch verstanden. Technisch würde das gehen.

    Ich habe das schon richtig verstanden.
    BYOD bedeutet, dass ich meine privaten Geräte für die Arbeit nutze.
    In den Fall wäre es aber andersrum, Du würdest ein Arbeitsgerät für privates nutzen.
    Wenn Du das nicht möchtest ist das vollkommen ok und deine Entscheidung.
    Das hat aber nichts damit zu tun, dass es nicht erlaubt ist illegal Kopien von irgendwas anzufertigen.

    provozierter Experte für semifachliche Individualangelegenheiten

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