Abgesenkter Bordstein oder rechts vor links?

  • Hallo,

    bei einem abgesenkten Bordstein greift die rechts vor links Regel nicht.
    Ist das hier auf dem Foto ein abgesenkter Bordstein oder gilt hier rechts vor links?


    Hier wäre es für mich eindeutig, das ist ein abgesenkter Bordstein:

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  • Rechts vor links. Ich sehe auch keinen abgesenkten Bordstein.
    Oder was steht auf dem Schild da in der Straße wo das rote Auto raus fährt?

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  • Oder was steht auf dem Schild da in der Straße wo das rote Auto raus fährt?

    Da wo das rote Auto herausfährt ist eine Einbahnstrasse. Das Schild zeigt an Durchfahrt verboten.

    Aber es gibt hier verschiedene Auslegungen, daher lieber einmal öfter Anhalten.

    Bei sowas halte ich auch immer an, nur will ich geren mal wissen ob da jetzt rechts vor links gilt.
    Das rote Auto kommt da aus einer Einbahnstr. das ist keine Einfahrt.

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  • Ich würde ebenfalls sagen, dass hier rechts vor links gilt, denn der Bordstein ist nicht durchgezogen, wie auf dem zweiten Bild. Allerdings muss ich zugeben, dass ich meinen Führerschein vor 30 Jahren gemacht habe. Da kann sich einiges geändert haben. Um sicherzugehen, würde ich bei einer Polizeiwache vorbeischauen und nachfragen. Ansonsten lieber abbremsen und ggf. anhalten.

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  • Hatte 2 Polizisten gefragt die ich privat kenne, die waren sich auch nicht wirklich sicher.
    Haben gesagt im Streitfall wird das ein Richter entscheiden müssen.

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    Einmal editiert, zuletzt von bubba (2. Mai 2024 um 12:58)

  • Der Name sagt ja bereits Einbahnstraße also musst du Anhalten, außer es ist ein Parkplatz von einem Wohnblock (Privatgrund) dann hättest du Vorfahrt. Aber wie bereits geschrieben lieber einmal öfter Anhalten als einmal zu wenig.

  • außer es ist ein Parkplatz von einem Wohnblock (Privatgrund) dann hättest du Vorfahr

    Aus der sicht des roten Autos, das kommt aus einer Einbahnstr.
    Wenn das eine Parkplatz oder Privatgrund wäre muss das rote Auto 100% warten, das hat dann doch keine Vorfahrt.
    Wenn ich z.B. aus einer Einfahrt fahre gilt nicht rechts vor links, dann muss ich warten.

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  • Ich habe genau dass gleiche geschrieben du hast es doch sogar Zitiert, dass ich die Situation aus der Sicht des zur Verfügung gestellten Bildes betrachte sollte klar sein.

    EDIT:

    Es ist eine EinbahnSTRAßE und wann gilt Rechts vor Links? Wenn die Einbahnstraße in die andere Richtung von dir weg zeigt musst du Theoretisch nicht anhalten denn es dürfte ja kein Auto kommen.

  • Auf der Seite: VERKEHRSRECHT-FUER-ALLE.DE erfährt man folgendes zu dem Thema:

    Was zählt alles als abgesenkter Bordstein?
    Sie erkennen einen abgesenkten Bordstein daran, dass der Bürgersteig und die Bordsteinkante nahezu bis auf die Höhe der Fahrbahn abgesenkt sind. Der Bürgersteig hat eine „Delle“. Mit der Absenkung des Bordsteins soll einer besonderen Verkehrssituation Rechnung getragen werden. Ein abgesenkter Bordstein ist wie ein Verkehrszeichen.

    Wo beginnt und endet der abgesenkte Bordstein?
    Die Straßenverkehrsordnung definiert nicht, wo ein abgesenkter Bordstein beginnt und endet. Es gibt, soweit ersichtlich, auch keine Gerichtsurteile dazu. Damit stellt sich die Frage, ob der absenkende Bordstein bereits zum abgesenkten Bordstein zählt?

    Wenn man auf die Funktion des abgesenkten Bordsteins abstellt, beginnt er dort, wo er die für seine Funktion gedachte Tiefe erreicht und nicht schon dort, wo die Absenkung von der Höhe des normalen Bordsteins beginnt. Der bloß absenkende Bordstein kann diese ihm zugedachte Funktion noch nicht erfüllen. Insoweit scheint es sinnwidrig, die Übergangszone bereits zum abgesenkten Bordstein zählen zu wollen.

    Abgesenkter Bordstein oder Gehweg?
    In manchen Straßen haben Fahrbahn und Bürgersteig nahezu das gleiche Niveau. Der Bürgersteig ist oft mit einer Pflasterung markiert, gegenüber der Fahrbahn aber nicht erhöht. In diesem Fall kann von einem abgesenkten Bordstein keine Rede sein, da es überhaupt keinen Bordstein gibt. Der als Gehweg markierte Bürgersteig ist vielmehr den Fußgängern vorbehalten. Die Parksituation sollte durch Verkehrszeichen geregelt sein.

    Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein - kein rechts vor links
    Die wichtigste Regelung beim abgesenkten Bordstein ist die Außerkraftsetzung der üblichen Vorfahrtsregelung. Ein abgesenkter Bordstein weist also darauf hin, dass an dieser Stelle Fahrzeuge sowie Fußgänger und Radfahrer den Vortritt haben. Der abgesenkte Bordstein wirkt wie ein Verkehrszeichen. Fahren Sie also von einer Zufahrtsstraße auf die vorbeiführende Fahrbahn, müssen Sie dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren. Auch Radfahrer und Fußgänger dürfen vorrangig passieren.

    Ferner ist jede Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, so dass Sie mit besonderer Vorsicht in die vorbeiführende Straße einbiegen müssen. Nicht zuletzt sind Sie verpflichtet, den Blinker zu betätigen und darauf hinzuweisen, in welche Richtung Sie abbiegen möchten. Auch wenn die maßgebliche Vorschrift des § 10 StVO keine ausdrückliche Vorfahrtsregelung trifft, haben Sie sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Ausdrücklich bestimmt ist allerdings, dass Sie den Fahrtrichtungsanzeiger benutzen müssen, wenn die Absicht besteht, auf die Fahrbahn einzufahren.

    In diesem Sinne hat das Landgericht Hagen (Urteil vom 14.11.2007, Az. 10 S 35/07) klargestellt, dass die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ an einer Bordsteinabsenkung nicht gilt und Fahrzeuge, die über einen abgesenkten Bordstein fahren, generell wartepflichtig sind. Dabei ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Pkw zusammengestoßen waren, nachdem ein von rechts kommendes Fahrzeug über einen abgesenkten Bordstein in die vorbeifahrende Straße einbiegen wollte. Die Länge des abgesenkten Bordsteins spiele dabei keine Rolle. Es sei auch unerheblich, inwiefern die Straße, von der das Fahrzeug über einen abgesenkten Bordstein auf die andere Fahrbahn einfahren möchte, dem Verkehrsfluss dienlich sei und ob es sich tatsächlich um einen unbedeutenden, dem fließenden Verkehr nicht zuzuordnenden Straßenteil handele.

    Wichtig: Biegen Sie von der Zufahrtsstraße in die vorbeiführende Straße ab, ohne den Blinker zu betätigen, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 30 EUR.


    Ich hoffe das ich damit weiter geholfen habe.

  • Beitrag von Lotsenbruder (2. Mai 2024 um 13:56)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: fehler (2. Mai 2024 um 13:57).
  • Sehr schön aus der, ich vermute mal StVo, rauskopiert, trägt aber meiner Meinung nach hier nichts bei denn ist der Boardstein im ersten Bild jetzt gemäß StVo abgesenkt oder nicht?

    Hier gibt es wieder viel Spielraum wie bei so manchen Themen in der StVo.

  • Sie erkennen einen abgesenkten Bordstein daran, dass der Bürgersteig und die Bordsteinkante nahezu bis auf die Höhe der Fahrbahn abgesenkt sind. Der Bürgersteig hat eine „Delle“

    Auf dem Bild mit dem roten Auto ist die Bürgersteinkante aber nicht nahezu abgesenkt, oder? Weil die hat die Pflasterung der Strasse bekommen.
    Auf dem zweiten Bild ist die Bürgersteinkante für mich abgesenkt, also abgesenkter Bordstein.

    Irgendwie kompliziert :/

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  • ist der Boardstein im ersten Bild jetzt gemäß StVo abgesenkt oder nicht?

    Lese mal den Punkt: "Abgesenkter Bordstein oder Gehweg?" Dort wird es erklärt. Spielt aber in diesem Fall keine sonderliche Rolle. Siehe zweiter Absatz von Punkt: "Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein - kein rechts vor links". Zumindest muss bei dem hier angegebenen Beispiel den Fußgängern die Vorfahrt gewährt werden.

  • Naja da haben wir wieder 2 verschiedene Meinungen ich bin auch der Meinung dass ich hier anhalten muss denn für mich ist dass Straßen Niveau also eine Abzweigung noch dazu steht dort ein Einbahnstraßenschild.

    Außerdem muss ich Fußgängern nur Vorrang gewähren wenn ich rechts abbiege, dann betrifft mich aber jhier in diesem Fall a auch rechts vor links nicht mehr.

  • Und ist jetzt auf dem Bild die Bordsteinkante nahezu bis auf die Höhe der Fahrbahn abgesenkt?
    Ich finde nicht weil die Bordsteinkante aufhört und dann die Pflasterung der Strasse annimmt.
    Die Pflasterung ist aber wiederum ist identsich zum Bürgersteig.

    Anscheinend ist das gar nicht so einfach.

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  • Ich würde sagen rechts vor links. Wenn das ein abgesenkter Bordstein wäre und das Ganze somit lediglich eine Ausfahrt und/oder Privatgrundstück, würde dort sicher kein "normales" Verkehrszeichen stehen. Es gibt in Deutschland ja für solche Grundstücke die grünen Verkehrsschilder. Also grüne Stoppschilder, grüne Einbahnstrasse, etc. Wenn ich mich recht erinnere, sind die für Wege/Straßen, die keine normalen öffentliche Wege/Straßen darstellen. Würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein "normales" Verkehrszeichen ein Hinweis ist, dass es ein öffentlicher Weg ist. Aber ich spekuliere hier nur.

    Egal wie es ausgeht, danke fürs Teilen hier. Finde ich mega interessant :D

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  • Okay.. ist anscheinend Blödsinn von mir gewesen. Es gibt auch Wege, die dann plötzlich über einen Bürgersteig führen und Schilder haben. War also Quatsch, was ich zuvor gesagt habe.

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  • Hier bei mir in der Nahe ist eine Einbahnstraße (öffentlich - keine Einfahrt) die über einen abgesenkten Bordstein mit Gehweg führt (wie auf Bild 2 dargestellt) und in eine ebenfalls Einbahnstraße (von links) mündet. Hier gilt kein rechts vor links, sondern die von links kommende Einbahnstrasse hat Vorfahrt, weil auf der anderen Straße eben der Bordstein abgesenkt ist. Ob die Straßen Einbahnstraßen sind oder nicht ist unerheblich. Ebenfalls ob es eine Einfahrt oder Straße ist. Ausschlaggebend ist, ob es ein abgesekter Bordstein ist oder nicht. Für mich ist Bild 1 kein abgesenkter Bordstein (es ist gar kein Bordstein im Ein-Ausfahrtsbbereich vorhanden) Bild 2 zeigt eindeutig einen abgesenkten Bordstein. Allerdings, wie gesagt - wenn man anhält macht man nichts verkehrt und vielleicht sieht ein Verkehrsrichter auf Bild 1 doch einen abgesenkten Bordstein.

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