-bin oder nicht -bin

  • Ich glaube nicht dass die Laptopindustrie die Geräte mit absicht so baut, dass mann sie möglichst nicht reinigen und reparieren kann ernsthaft an einer Problemlösung diesbezüglich interessiert ist.

    Hmm, früher konnte man einfach ein paar Schrauben abschrauben und den Laptop so auseinander bauen um auch innen alles zu reinigen. Heute ist das schwieriger da manchmal etwas verklebt ist. Mindestens ein Plektrum braucht man heutzutage um das Gehäuse zu öffnen.

    Ich habe in letzter Zeit einige HP Notebooks geöffnet, gereinigt, repariert und wieder zu gemacht - es geht.

    Tipp: die Bezeichnung des Laptops in die youtube Suche eingeben, sehr oft hat auf dieser Welt schon mal einer das gleiche Gerät geöffnet und dabei gefilmt!

    PC: AMD Ryzen 7 5700X | AMD RX6600 | 32GB RAM | Debian 12 Xfce
    Notebook: AMD Ryzen 5 5300U | Vega Graphic | 16GB RAM | Debian 12 Xfce

  • harihegen

    hätte ich das vorher mal gelesen... jetzt habe mit mit einer Plastikverpackung und 30cm Metalllinial aus dem Bauhaus das Gerät aufgemacht, Schäden halten sich in Grenzen...an ein Plekron hab ich nicht gedacht


    Aber das Nächste mal bestimmt

    Danke für den Tipp

    Wer Ethmologie für eine Wissenschaft hält, der glaubt auch an Geisteswissenschaften.

  • harihegen

    hätte ich das vorher mal gelesen... ....

    Aber das Nächste mal bestimmt

    Danke für den Tipp

    Auch solche Fragen sind hier erlaubt. Ich kenne mich relativ gut mit Hardware, Elektronik und Strom im allgemeinen aus :)

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  • Der Radau ist weg, aber wenn die Sonne auf den Monitor scheint fängt das Flackern an. Das Ding ist nicht einfach nicht Tageslichttauglich.

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  • Danke Dir:P Ich habe überlegt ob ich "or not" schreiben soll...

    Das Experiment ging übrigens leider daneben,

    auch mit Pale Moon ist mit dem Notebooke kein Youtube drin.

    Warum youtube und nicht Invidious? Das flitzt auf meinem alten Rechner.

  • Warum youtube und nicht Invidious? Das flitzt auf meinem alten Rechner.

    Wie soll eigentlich Invidious legal sein? Ich kann mir das nicht vorstellen.

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  • Wie soll eigentlich Invidious legal sein? Ich kann mir das nicht vorstellen.

    was soll daran illegal sein? die Videos werden weiterhin von Google bezogen, nur der ganze Tracking mist außen rum wird damit umgangen.

    Wenn man die google server umgehen will kann man Piped benutzen: https://piped.kavin.rocks/ aber auch da würde ich nicht von illegal reden da das nur ein Proxy ist der die ip verschleidert, es wird so gesehen ja nichts gespeichert.

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    System: TUXEDO Aura 15 - Gen1, AMD Ryzen 7 4700U, 32GB RAM, 1TB M.2 SATAIII, EndeavourOS(Gnome[Wayland])

  • was soll daran illegal sein? die Videos werden weiterhin von Google bezogen, nur der ganze Tracking mist außen rum wird damit umgangen.

    Müsste man sich ansehen. Wenn die eingebettete Werbung sowie die dann die dadurch entstehende Vergütung an die youtuber weiterhin gezählt, getrackt und gezahlt wird - ja dann wäre es ok. Wenn aber die youtuber dadurch keine Vergütung angerechnet bekommen dann finde ich das nicht ganz legal.

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  • ich schätze letzteres, wobei dann legal nicht das richtige Wort ist finde ich. Denke mal das das nicht richtig berechnet werden kann weil ja immer nur von einer "IP" aus das Video geschaut wird.

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  • Warum youtube und nicht Invidious?

    Schrecklich wie sich Dinge in den normalen Spachgebrauch schleichen... es gibt keinen vernünftigen Grund Youtube zu nutzen, aber bis ich es mir wieder aus der Spracheabgewöhnt habe wird noch dauern und abundzu gewinnen auch einfach alte gewohnheiten. Allerdings macht es technisch (auf die Graphic bezogen) keinen unterschied (zumindest keinen spürbaren), ob ich youtube oder invidiouse

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  • Wenn die eingebettete Werbung sowie die dann die dadurch entstehende Vergütung an die youtuber weiterhin gezählt, getrackt und gezahlt wird - ja dann wäre es ok. Wenn aber die youtuber dadurch keine Vergütung angerechnet bekommen dann finde ich das nicht ganz legal.

    Das it der Legalität ist wie immer Definitionssache. Was am meisten wiegt ist natürlich geschriebenes Gesetz. Die meisten von uns haben aber auch ein teilweise angeborenes und späterbeeinflusstes eigenes Rechtsempfinden. Meines wissens ist invidious rechtlich legal. Möchte ich dass Künstler und andere Kontentersteller gercht vergütet werden. Ja. möchte ich Getrackt werden. Nein. Ist tracking legal. Ja rein rechtlich. Warum? Nach meinem Rechtempfinden dürfte das eben gar nicht legal sein.

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  • ich schätze letzteres, wobei dann legal nicht das richtige Wort ist finde ich. Denke mal das das nicht richtig berechnet werden kann weil ja immer nur von einer "IP" aus das Video geschaut wird.

    Dann sollten wir es hier zumindest nicht bewerben, finde ich.

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  • Vielleicht gibt es hier ja wen der weiß wie das mit der Vergütung bei youtube funktioniert? Jedenfalls ist Invidious der Datenkrake vorzuziehen finde ich.

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  • Müsste man sich ansehen. Wenn die eingebettete Werbung sowie die dann die dadurch entstehende Vergütung an die youtuber weiterhin gezählt, getrackt und gezahlt wird - ja dann wäre es ok. Wenn aber die youtuber dadurch keine Vergütung angerechnet bekommen dann finde ich das nicht ganz legal.

    "Legalität" ist immer ein hartes Wort, da es eigentlich etwas definiert was dem Strafgesetzbuch unterliegt. Ich bezweifle, dass es illegal ist sich Inhalte auf der Plattform anzusehen - und auch dann nicht wenn der Content Creator keine Vergütung bekommt.

    Wenn überhaupt, besteht da höchstens ein Zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber denen die solche "invidious" Instanzen Hosten.

    Ich würde so was definitiv nicht unter meinem Namen hosten.

    Vielleicht gibt es hier ja wen der weiß wie das mit der Vergütung bei youtube funktioniert?

    Vergütet wird nur wenn du entweder die Werbung ansiehst (wenn du die Werbung überspringst gibt es KEINE Vergütung) und es gibt Vergütung, wenn jemand als YouTube Premium Member schaut.

    Ist am Ende ein Pay-per-View System. Wenn ich also Werbekunde bin muss ich auch nur pro abgespielter Werbung bezahlen. Also wenn sie jemand überspringt oder blockiert bezahle ich als Werbekunde nichts, Google bekommt kein Geld und der Content Creator logischerweise auch nicht.

    Daher keine Werbung -> keine Vergütung.

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    Ciao!

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  • Ich finde statt der Rundfunkgebür sollte es einen Kulturbeitrag geben, den der konsument zwar nach können leisten muss, aber selbst bestimmen kann, wer ihn bekommt. Da hätten gerade die kleinen viel mehr davon. Und selbst der Funk würde nicht leer ausgehen.

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  • Ich finde statt der Rundfunkgebür sollte es einen Kulturbeitrag geben, den der konsument zwar nach können leisten muss, aber selbst bestimmen kann, wer ihn bekommt. Da hätten gerade die kleinen viel mehr davon. Und selbst der Funk würde nicht leer ausgehen.

    Meine Idee wäre es das jeder Sender (ÖR) 1€ pro Monat kosten darf, monatlich wechsel- und kündbar. Brauche ich diesen Monat 8 Sender zahle ich eben 8€. Gucke ich nur RBB dann eben nur 1€. Dann bitte alle Sender (ÖR) verschlüsseln.
    YouTube hat damit aber nichts zu tun.

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  • Eben, und damit gehen die Künstler wieder leer aus. Ich will lieber den Künstler ( ich zähle jetzt auch alle die aufklähren als Künstler ) unterstützen anstatt den Intrig... ich glaub das heißt Intendanten. Die Techniker können dann von den erfolgrecheren Künstlern bezahlt werden.

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  • Um noch mal aufs urprüngliche Thema abzulenken:

    Ich habe mir in AUR "popsicle-bin" runter geladen was dann aber nicht bei mir lief, nachdem ich ich dann gelesen hatte man solle lieber die normale version "popsicle" installieren und man müsse nur 5 Abhängigkeiten zufügen, dachte ich ich müsste nur 5 weitere Pakete runterladen. Nachdem ich den Befehl in die console eingegeben habe hat der Rechner auch brav losgelegt und die nächste halbestunde unmengen Zeug runtergeladen und stand da dann bei sehr vielen Einträgen irgendetwas von compile dabei.

    Es war verunfallt, aber ich glaube ich habe zum ersten mal ein Paket selbst kompiliert. Ich kann sogar das Programm öffnen und einen Bootstick erstellen, leider scheint die erwartete multibootfunktion nicht vorhanden zu sein.

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