Beiträge von kim88 im Thema „Quad9: Datenschutzfreundliche Alternative zum Google-DNS....Ja,Nein ?“

    Warum sie aber nicht in ein anderes EU-Land gezogen sind erschließt sich nicht auf deren Seite.

    Die Unternehmenssteuern sind in der Schweiz rund 50% tiefer als in ALLEN EU-Ländern. ;)

    Wenn man seinen Wohnsitz (der GL auch noch gleich verlegt) sind auch die persönlichen Steuern min. 50% (oft noch mehr) tiefer als in den EU-Ländern. Gilt auch für Mehrwertsteuern (7.7%) etc.

    Wenn eine Firma vom Ausland in unsere schöne Schweiz wechselt hat das in der Regel immer den gleichen Grund ;) und der hat nichts mit den schönen Bergen oder Seen zu tun ;)

    Stardenver bei Privatspähre gebe ich dir Recht. Wenn es auf Datensicherheit ankommt kann die Schweiz für das Hosting von Daten aber schon spannend sein.

    Serverzentren in militärischen Bunkern, gut geschützt. Ich spreche hier von physikalischer Sicherheit nicht von Datensicherheit oder Datenschutz.

    Das Problem ist das mit dem Wort "Sicherheit" immer alles mögliiche "sicher" sein kann. Es ist nicht spezifisch genug.

    digitale-gesellschaft.ch setzt sich für die DSGVO als Standard ein.

    Wie nun der letzte Stand diesbezüglich in der Schweiz ist, kann ich als nicht Jurist nicht abschließend beurteilen.

    Ich kann da als Schweizer etwas Licht rein bringen. Unser Datenschutzgesetz ist nicht ansatzweise auf dem Niveau der EU. Das merkt man vor- allem daran, dass es bei Schweizer Webseiten keine grossen Cookie-Banner gibt.

    Man wollte und will das Schweizerische Datenschutzgesetz hier anpassen um kompatibler zur DSGVO zu werden. Ursprünglich war das für den letzten Herbst im Parlament traktandiert.

    Man hat das ganze allerdings wegen der Covid19 Pandemie verschoben, da das Parlament mit Covid-Gesetzgebung, Gesetzgebung für Covid-Zertifikate, Covid Notfallhilfen für Unternehmen, etc massiv ausgelastet war und keine Zeit mehr für die normalen Geschäfte übrig blieb.

    Daher da wird wohl dieses Jahr etwas kommen, es wird sicherlich nicht 1:1 die DSGVO sein. Gewisse Dinge entsprechen da sicherlich nicht der Schweizer Kultur - wie z.b. die firmeninterne Ernennung eines Datenschutzbeauftragten. Und man wird sicherlich gewisse Texte so anpassen, dass sie bereits zur Rechtsprechung der einzelnen europäischen Gerichtsurteile entsprechen.

    Aber es wird wenn es um Einwilligung, Auskunft und Änderungsrecht von persönlichen Daten sicherlich weitgehend der DSGVO entsprechen.