Ich habe hier folgende Info gefunden:
Danach müsstest du ein Recht auf Ausgaben im DICOM Format haben. Wird dir aber wohl nichts nutzen.
Danke, gut zu wissen --- das ist etwas, worauf ich in Zukunft definitiv achten werde!
Die Verpflichtung zu DICOM bei der DVT besteht laut Deinem Artikel einem in Deinem Artikel zitierten Artikel aber leider nur für Geräte, die ab dem 1. April 2020 erstmalig in Betrieb genommen werden. In der Readme.txt des DVT-Viewers ist das Copyright mit 2006-2015 angegeben, da wird das Gerät nicht viel später als 2015 gebaut worden sein. Ich werde trotzdem mal beim Kieferchirurgen anfragen ... auch wenn ich mir dabei nichts ausrechne.