Ich würde mal vermuten, dass es reine Auslegungssache ist und es aktuell einfach keine bekannten Präzedenzfälle gibt. Theoretisch können Verkäufer und Hersteller ja alles in irgendwelche TOS/AGB schreiben und dann darauf verweisen. Das macht es dann rechtlich aber nicht einwandfrei.
Aktuell denke ich, dass die Hersteller und Verkäufer das unterschiedlich nutzen. Das gilt ja nicht nur für das OS. Sony z.B. verweigert die Garantie, wenn das Gerät geöffnet wird. Eigentlich gibt es da aber bereits europäische Rechtssprechung zu, die klar sagt, dass das Umbauen oder Erweitern von umbaubarer oder erweiterbarer Hardware nicht zu einem Ausschluss der Gewährleistung führen darf. ASUS gibt zum Beispiel eigene Anleitungen heraus, wie man die Zenbook öffnen und erweitern oder umbauen kann. Lenovo bietet für die ThinkPads ein eigenes Tool an, um den MBR wiederherzustellen (war zumindest früher so), etc.
Ich würde vermuten, dass die Installation von Linux nicht automatisch zu einem Versagen der Gewährleistungsansprüche führt - das von vielen aber gerne so ausgelegt und gehandhabt wird.
Ich zitiere hier mal kurz:
Zitat
- Informationen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv): "Die Garantie erlischt nicht, wenn Sie ein anderes Betriebssystem installieren."
- Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Die Garantie erlischt nicht, wenn Sie ein anderes Betriebssystem installieren."