Beiträge von nicoletta im Thema „Suche / Biete Bereich im Forum - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)“

    Das sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Meldepflicht nach § 13 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) trifft nur Plattformbetreiber im Sinne des § 3 PStTG. Gemeint sind etwa Amazon, eBay, AirBnB oder eben auch Facebook – nicht aber Admins in privaten Facebook-Gruppen. Die Meldepflicht der Plattformen erfasst außerdem nur Transaktionen, die über die offizielle Bezahlfunktion einer Plattform abgewickelt wurden. Verkäufe in Facebook-Gruppen ohne eine solche Bezahlfunktion fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Schließlich ist es dem Plattformbetreiber hier nicht möglich, nachzuvollziehen, welcher Preis gezahlt wurde.“

    Genauso habe ich es auch verstanden. Da hier keine Shopfunktion integriert ist um Fernabsatzgeschäfte tätigen zu können tangiert uns das nicht.