Beiträge von Jan im Thema „Suche / Biete Bereich im Forum - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)“

    Das sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Meldepflicht nach § 13 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) trifft nur Plattformbetreiber im Sinne des § 3 PStTG. Gemeint sind etwa Amazon, eBay, AirBnB oder eben auch Facebook – nicht aber Admins in privaten Facebook-Gruppen. Die Meldepflicht der Plattformen erfasst außerdem nur Transaktionen, die über die offizielle Bezahlfunktion einer Plattform abgewickelt wurden. Verkäufe in Facebook-Gruppen ohne eine solche Bezahlfunktion fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Schließlich ist es dem Plattformbetreiber hier nicht möglich, nachzuvollziehen, welcher Preis gezahlt wurde.“