Beiträge von kim88 im Thema „Gemeinsame Pressemeldung: Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung“

    Ich grabe das Thema hier nochmal aus. Weil Fairerweise muss man sagen, dass Google Fonts über Google Fonts und nicht lokal einbinden technisch die "bessere" Lösung ist.

    Der Grund dafür ist das Caching im Browser.

    Wenn du Webseite A besuchst, die zum Beispiel die "Roboto" Font über die Google Fonts Server bezieht werden die Schriften gecached. Der Browser merkt sich Robot Schriftart von font.google.com

    Wenn du nun später Webseite B besuchst, die ebenfalls Roboto als Schriftart nutzt und die ebenfalls über Google Font beziehst, lädt der Browser die Schriften nicht mehr von Google sondern lädt es direkt aus seinem Cache.

    So muss die Schrift nur einmal geladen werden. Wenn nun beide Webseite die Schrift lokal zur Verfügung stellen müssen die Schriften doppelt heruntergeladen werden.

    Wir nutzen bei uns weiterhin Google Fonts für die Kundenwebseiten (sofern die Schriften die wir verwenden dort hinterlegt sind, in der Regel nutzen wir eher Adobe Fonts).

    In der Schweiz gibt es aber auch keine Abmahnungen und keine DSGVO -> Ausnahme gilt nur für Webseiten die explizit Dienste an EU-Bürger im EU Raum anbieten (davon haben wir zum Glück nur zwei).