Hallo
Ich habe ja keine zwei linken Hände aber braucht nicht für so was einen Feinmechaniker Abschluss ?
Hört sich sehr komplex an.
Gruss
Ich denke darüber nach solche Postings zukünftig zu unterlassen.
Alle genannten Anlagen wie z.B. "Zählerschrank" sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel!
Elektrofachkraft
Nur eine Elektrofachkraft darf z.B. elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten,
ändern und in Stand halten! Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im
Regelfall durch eine Ausbildung z.B. als Elektroingenieur, -techniker, -meister oder -
geselle nachgewiesen. Sie kann aber auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit
Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft
nachgewiesen werden, wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.
Für die meisten hier dürfte gelten:
Elektrotechnischer Laie
Er darf, da ohne spezielle Ausbildung, nur noch wenig: z.B. ein- und ausschalten,
Steckvorrichtungen zusammenfügen und trennen, Funktionssicherheit feststellen,
erkennbare Mängel ermitteln, Schraubsicherungen, Glühlampen u. ä. einsetzen und
auswechseln sowie einfach äußerliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen
Anlagen durchführen