Suche / Biete Bereich im Forum - Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

  • Am 01.01.2023 ist in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass im groben sagt das Verkaufsplattformen Verkäufer mit mehr als 30 Verkäufen bzw mit einem Umsatz über 2'000 Euro im Jahr an die Steuerbehörde melden müssen.

    Wollte mal fragen ob das bei LinuxGuides auf dem Schirm ist. Einige Foren die einen Art "Marktplatz" haben, haben die Funktion vorerst eingestellt oder diskutieren das zurzeit. Gerade weil rechtlich noch nicht klar ist, ob damit nur Plattformen wie z.b. Ebay oder auch solche Foren hier gemeint sind.

    Stardenver habt ihr das auf dem Schirm?

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  • :huh: Das ist ja wieder was….

    Das kann doch hoffentlich nicht auf Foren gemünzt sein die solche Biete /Suche Threads anbieten.

    * Macbook Pro 2012 Ubuntu 23.10 * Surface Pro 6 Ubuntu 22.04 * Thinkpad X220 Linux Mint 21.2 * Pixel 3a Ubuntu Touch * Thinkpad X61s mit diversen SSDs mit versch. Distros zum Testen

  • Der Gesetzestext findet man z.b. hier: https://www.buzer.de/PStTG.htm

    Als Plattform wird hier definiert:

    Zitat

    Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen[...]

    Wie das am Ende ausgelegt ist, ist halt fraglich:

    ComputerBase, hat ihren Marktplatz (bis die Auslegung klarer ist) vorerst geschlossen: https://www.computerbase.de/forum/threads/…/#post-27746389

    HardwareLuxx und andere: haben den Bereich in Ihrem Forum auf "Privat" geschalten.

    Daher dachte ich ich bringe es hier das Thema mal auf.

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  • Hier findet sowas eher mit dem Charakter "Flohmarkt" statt. Gebrauchte Alltagsgegenstände, die unter Wert verkauft werden.

    Gewerbliche Verkäufe und/oder gewinnbringende Privatverkäufe (z.B. Scalper Playstation 5 Verkäufe) sind aber durchaus Steuerpflichtig nach dem Gesetz.

    Wenn ich jetzt aber meinen Raspberry Pi tatsächlich mit Gewinn verkaufe (wegen der hohen Nachfrage), habe ich eine Freigrenze von 600€ innerhalb eines Jahreszeitraums.

    Hier ein paar Links:

    WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten: Re: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), Stefan Steinbauer am 08.01.2023 08:03

    Steuerpflicht bei Verkauf auf dem Flohmarkt?
    Der Flohmarkt ist per se schon ein grauer Fleck im Rechtsraum Deutschland. Es wird ausschließlich mit Bargeld hantiert, Händler reihen sich neben Familien und…
    www.juraforum.de
    PStTG - übertrieben oder OK?
    Moinsen, ab dem 1.1.2023 (Info bei EY) müssen Plattformen, die einen Handel ermöglichen, Daten dazu an den Gevatter Staat melden. Dem Privatmann lässt man max.…
    www.computerbase.de
  • Gilt aber nur für Dinge, die nicht Gegenstände des täglichen Bedarfs sind. Also Schmuck, etc. Also auch Dinge wie Autos und so sind da weiterhin ausgenommen. Sehe daher aktuell keine Probleme. Werde es trotzdem mal mit Jean besprechen, auch wenn wir eigentlich nicht betroffen sind.

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    EndeavourOS <3

  • Ich verkaufe mehr als 30 Gegenstände auf ebay und mache mir aber keinerlei Sorgen. Gerne kann ebay mich melden wenn sie es für notwendig halten.

    Das Forum hier ist keine Verkaufsplattform im eigentlichen Sinne und hat damit nichts zu tun.

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  • @ziesel75 die Plattformen müssen ja es nur melden. Was die Steuerbehärde dann mit den Meldungen macht und ob da was versteuert werden muss oder nicht -> ist definitiv nicht Aufgabe der Plattform.

    Ich wollte es nur mal erwähnen, weil so in allen Foren die Verkäufe oder Markplätze anbieten das gerade Thema ist und einige davon den Bereich eben auch geschlossen haben.

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  • Ich wollte es nur mal erwähnen, weil so in allen Foren die Verkäufe oder Markplätze anbieten das gerade Thema ist und einige davon den Bereich eben auch geschlossen haben.

    Vorauseilender Gehorsam. Die sollten auch gleich die Masken aufsetzen und einen Test machen.

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  • 30 Verkäufe schafft doch hier keiner. Und ob ein Verkauf zustande kommt, kann man ja auch vie Mail zu Ende klären. ;)

  • Bitte lasst uns jetzt nicht politisch werden. Ich habe es bei Jean angesprochen, sehe aktuell aber keine Probleme. Vorsicht ist natürlich in der Tat besser als Nachsicht - in dem Fall denke ich aber, dass viele da einfach voreilig Panik bekommen haben, ohne sich detailliert zu informieren.

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  • Bei Strafen bis zu 50'000 Euro für die Plattformen würde ich das nicht vorauseilenden Gehorsam sondern gesunde Vorsicht nennen.

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  • Das sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Meldepflicht nach § 13 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) trifft nur Plattformbetreiber im Sinne des § 3 PStTG. Gemeint sind etwa Amazon, eBay, AirBnB oder eben auch Facebook – nicht aber Admins in privaten Facebook-Gruppen. Die Meldepflicht der Plattformen erfasst außerdem nur Transaktionen, die über die offizielle Bezahlfunktion einer Plattform abgewickelt wurden. Verkäufe in Facebook-Gruppen ohne eine solche Bezahlfunktion fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Schließlich ist es dem Plattformbetreiber hier nicht möglich, nachzuvollziehen, welcher Preis gezahlt wurde.“

  • Na dann. War mal wieder viel Wind um nichts, was dieses Forum betrifft. Es gibt halt einige Leute, die hätten es gerne, den ganz privaten direkten Tausch/Verkauf zu verbieten, um den eigenen Profit zu steigern.

    Schinder und Knarren, statt Kinder und Narren...

    Alles ist so unsagbar schnell geworden.
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    Vertrauen muss verdient werden. Man verschenkt es nicht.

    Ich stelle keine dummen Fragen. Du musst Dich mit Deinen Antworten schon ein bisschen anstrengen.

  • Ein Video zum Thema erklärt den Sachverhalt ganz gut, finde ich.

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  • Das sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Meldepflicht nach § 13 des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) trifft nur Plattformbetreiber im Sinne des § 3 PStTG. Gemeint sind etwa Amazon, eBay, AirBnB oder eben auch Facebook – nicht aber Admins in privaten Facebook-Gruppen. Die Meldepflicht der Plattformen erfasst außerdem nur Transaktionen, die über die offizielle Bezahlfunktion einer Plattform abgewickelt wurden. Verkäufe in Facebook-Gruppen ohne eine solche Bezahlfunktion fallen hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Schließlich ist es dem Plattformbetreiber hier nicht möglich, nachzuvollziehen, welcher Preis gezahlt wurde.“

    Genauso habe ich es auch verstanden. Da hier keine Shopfunktion integriert ist um Fernabsatzgeschäfte tätigen zu können tangiert uns das nicht.

    #ichmussmalmächtigkacken

  • Es gibt neue Details was alles ans Finanzamt gemeldet wird, ich möchte das hier nur ergänzen, es betrifft uns nicht, aber es hatte einige doch interessiert.

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