Das Hanseatische OLG bestätigt die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, wonach die Vertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenba…sschluss-102785