Plauderthread

  • Und wie macht man das? Würde den dümlichen HDMI auch gerne ganz weg haben

    Ich mach daran morgen weiter, habe heute keine Böcke mehr an dem Rechner. Der ganze Schnulli kam mit dem Einbau einer RTX 3050 - ich hätte sollen doch das Debian frisch installieren aber ich schleppe das System seit Jahren mit unterschiedlicher Hardware mit mir herum, das wirds sein.

    Heute Abend muss ich gucken warum denn nun mein Minecraft - Labymod Launcher auf dem Laptop nicht mehr läuft. Anderes Problem, immer wieder mal was neues an der Debianfront ^^ Hier hab ich das System komplett neu installiert.

    "Wissenschaft ist immer nur der aktuelle Stand des Irrtums."

  • Es hängt davon ab, in welchen Zeiträumen Du Deine Verkäufe getätigt hast und ob bereits das PStTG greift. Geld zurückhalten kann eine Art "Vorwarnung" sein.

    https://www.kanzleimauss.de/meldungen-von-…sen-sie-achten/

    Wir haben letztes Jahr den Dachboden entmüllt und einiges über Kleinanzeigen verkauft. Solange Du die Zahlungsmodalitäten mit den Käufer direkt (also nicht über die Plattform) klärst, werden die Umsätze nicht für das Finanzamt getrackt.

    Am Ende waren wir zwar unter der Meldesumme, hätte aber auch anders laufen können. :)

    Ich danke dir für die Info. Aber ich verstehe leider trotzdem nicht, was das mit meinem Fall zu tun hat. Wenn die 1350 EUR für einen Monat zurückhalten, dann sind es doch - falls die das für 2 Wochen machen, immer noch 1350 EUR. Und wenn sie es nach einer Woche oder direkt nach Zahlungseingang machen, sind es doch ebenfalls 1350 EUR. Ich verstehe ehrlich gesagt den Zusammenhang nicht.

    Es mag durchaus sein, dass ich im Jahr so viel verkaufe, dass da irgendeine Meldung ans Finanzamt geht. Dann sollen die sich halt melden. Unterm Strich sind das alles Verlustgeschäfte. Ich kaufe mir ein Smartphone für 800 EUR, benutze es ein halbes Jahr und verkaufe es für 600. Oder meinetwegen 1200 EUR und dann Verkauf für 900 oder so. Ich mache also Verlust. Das kann ich ja belegen. Aber das ist ja alles Sache und Aufgabe des Finanzamt.

    Ebay hat nicht die Aufgabe, hier irgendwelche Gelder für das Finanzamt zurückzuhalten. Zumal ich auch nicht verstehe, was dieses Zurückhalten dem Finanzamt bringen soll.

    Der letzte und größte Punkt ist ja zudem, dass man dann auch entsprechend begründen müsste. Man muss den Leuten transparent sagen, wieso man Gelder zurückhält und was genau die Begründung ist. Das macht eBay aber nicht.

    Man hat mir folgendes mitgeteilt:

    Quote

    Obwohl der Käufer bezahlt hat, wird der Betrag bis 19. Jun einbehalten, auch wenn der Artikel schon früher geliefert wurde. Dies gibt dem Käufer Zeit, eventuelle Probleme zu melden.

    Hier ist also nicht von irgendwelchen Steuer- oder finanzrechtlichen Gründen die Rede. Die sagen ja ganz klar, dass man das Geld so lange behält, damit der Käufer Probleme melden kann. Und das versteh ich halt nicht. Wenn der Artikel ankommt, unversehrt und in genau dem beschriebenen Zustand ist, kann man das Geld doch freigeben. Ich sage ja nichts dagegen, es zu behalten, bis der Käufer es bestätigt hat.

    Wie gesagt, ich verstehe deine Aussagen rein inhaltlich nicht, denke aber, dass die Angaben richtig sein können. Ich verstehe nur nicht den Zusammenhang zu meinem Fall.

  • Ich gebe dir Recht Stardenver

    Das ist nur Gängelei, vermutlich haben die Auflagen und bei übermäßigen Verkäufen das zu melden. z.b, wenn ich meinen ganzen Hausstand verkaufe, na und?
    Es gibt ja viele Leute die Geschäfte machen bei Kleinanzeigen am Finanzamt vorbei. Aber wenn ich persönlich meine Sachen verkaufe ist das ja nicht Gewerbsmäßig sondern meistens auch Verlustbehaftet. Vermutl. gibts staatliche Vorgaben das die das so machen müssen.

  • Ich gebe dir Recht Stardenver

    Das ist nur Gängelei, vermutlich haben die Auflagen und bei übermäßigen Verkäufen das zu melden. z.b, wenn ich meinen ganzen Hausstand verkaufe, na und?
    Es gibt ja viele Leute die Geschäfte machen bei Kleinanzeigen am Finanzamt vorbei. Aber wenn ich persönlich meine Sachen verkaufe ist das ja nicht Gewerbsmäßig sondern meistens auch Verlustbehaftet. Vermutl. gibts staatliche Vorgaben das die das so machen müssen.

    Ganz ehrlich.. wenn ich da steuerlich was beachten müsste, wäre das nervig, aber okay. Ich habe tatsächlich nur Verlustgeschäfte gemacht und nie Gewinne. Ich sehe da nur irgendwie keinen Zusammenhang zwischen dem Zurückhalten bzw Verzögern von Auszahlungen und steuerrechtlichen Angelegenheiten.

    Ich warte einfach mal ab. Vielleicht geht es ja doch schneller, nachdem der Käufer den Laptop erhalten und bestätigt hat.

  • Ich find das als Käufer ganz nützlich. Hab' erst vor ein paar Monaten davon profitier. Ich hatte wegen einer nicht funktioniereneden Ware den Käufer kontaktiert, ihn den Fehler geschildert und ihn mitgeteilt das ich ihn die Ware zurückschicke und ich dafür ein Rücksendeetikett von ihm haben möchte. Keine Reagtion. Ich hab' dann den Käuferschutz genutzt. Ebay hat den Verkäufer dann angeschrieben und daraufhin hat sich der Verkäufer erst bei mir gemeldet. Da er die gleiche Ware noch einmal hatte (die diesmal auch funktionierte), hat er es mir zugesannt und für die kostenlose Rücksendung für das defekte Gerät gesorgt. Der Verkäufer hat den Kaufpreis erst erhalten, als ich E-bay mitgeteilt habe das ich mich mit den Verkäufer geeinigt habe und damit zum Abschluss gebracht habe.

    LG,

    Matthias


    Dum Spiro Spero (Cicero)

    __________________________________________________________________________________________________________________

    Meine Systeme!

    LMDE 6 / Windows 10 Pro auf: HP Elite 8300 MT mit Intel Core i3-3220 (3 MB Cache, 3,30 GHz), 8GB (DDR3)
    Windows 11 Pro auf HP EliteBook 840 mit Intel Core i5-6300U (3 MB Cache, 3.00 GHz), 16GB (DDR4)
    GuideOS auf HP EliteDesk 800 Ultra Slim mit Intel Pentium G3220 (3 MB Cache, 3.00 GHz), 8GB (DDR3)

  • Ich find das als Käufer ganz nützlich. Hab' erst vor ein paar Monaten davon profitier. Ich hatte wegen einer nicht funktioniereneden Ware den Käufer kontaktiert, ihn den Fehler geschildert und ihn mitgeteilt das ich ihn die Ware zurückschicke und ich dafür ein Rücksendeetikett von ihm haben möchte. Keine Reagtion. Ich hab' dann den Käuferschutz genutzt. Ebay hat den Verkäufer dann angeschrieben und daraufhin hat sich der Verkäufer erst bei mir gemeldet. Da er die gleiche Ware noch einmal hatte (die diesmal auch funktionierte), hat er es mir zugesannt und für die kostenlose Rücksendung für das defekte Gerät gesorgt. Der Verkäufer hat den Kaufpreis erst erhalten, als ich E-bay mitgeteilt habe das ich mich mit den Verkäufer geeinigt habe und damit zum Abschluss gebracht habe.

    Unter solchen willkürlichen Verhältnissen, biete ich da schon 10 Jahre nichts mehr an.

    Was ist, wenn der Käufer ein notorischer Bescheisser ist.

    Aber egal was abgeht, an die Fa. Ebay kommst du eh nicht ran.

  • Das Prinzip des zurückhalten von Geld beim Kauf irgendeiner Sache, sollte Grundsätzlich auch bei Lebensmittel käufen geben. Erst wenn es nach 30 bis 90 Tagen keine Rückrufe gibt, wird bezahlt.

    Das wäre gut. :P

    So stirbt also die Freiheit – mit tosendem Applaus!

  • Mein ihr man kann den Prügel noch loswerden?

    Meine Projekte:

    GuideOS Logo PiGro-Aid Logo

    Auf Linux seit 2003 | Python-Jünger| Wir reden ja hier über Computer, das sind Arbeitsgeräte und keine Religion.

  • Ich hab mit ChatGPT nun einige Methoden probiert, etliche Reboots gemacht und letztendlich hat diese Methode geholfen:

    "Wissenschaft ist immer nur der aktuelle Stand des Irrtums."

  • Mein ihr man kann den Prügel noch loswerden?

    Versuch macht Kluch! :) ;)

    LG,

    Matthias


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  • Was verbaut EV interrese ich googel daheim

    Dell Latiude 7390 mit i5 32gb Ram und darauf LM 22 XFCE und andere Tuxe Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.

  • Stardenver

    Was wirklich dahinter steckt, weiß ich natürlich auch nicht. Und klar ist das ärgerlich.

    Ein Nachbar von mir hat alte Autoteile verkauft und hatte praktisch die gleiche Nummer. Trotz sehr guter Bewertungen wurden ab einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßig die Zahlungen eingefroren. Warum, weiß er bis heute nicht. Am Ende stand das Finanzamt auf der Matte und hat einen gewerbsmäßigen Handel "erkannt".

    Wenn Du die Belege für Deine Einkäufe hast und keine Gewinne erwirtschaftest, kann sich das Finanzamt so oder so gehackt legen.

    Nach Deinem Bericht, mußte ich nur an meinen Nachbarn denken. Bis dahin war mir das PStTG auch unbekannt.


    ... Was hat das Finanzamt mit dem zurückhalten von dem Geld zu tun ...

    Nichts. Wurde auch nie behauptet.

    CPU: AMD Ryzen 3 4300GE, Mainboard: Asus Prime A520M-K, RAM: Corsair 16 GB DDR4-3200, GPU: AMD RX Radeon Vega 6, Netzteil: be quiet! Pure Power 11 Gold 400W, SSD1: Samsung M2 970 EVO Plus 1 TB, SSD2: SanDisk SATA 1 TB, HDD: WD Blue 1 TB.

  • Actionschnitzel : gut 4 GB RAM und HDD ist nicht gerade der Bringer, falls du da nicht dran gemacht hast, aber der lässt sich auf 16 GB RAM aufrüsten und mit der SSD läuft auch ein Linux Mint 22 damit. Hab ein älteres Toshiba mit 8 GB RAM und SSD und bei mit läuft Mint ohne Probleme. Daher wage ich mal die These.

  • ich mich zuerst gemeldet

    Dell Latiude 7390 mit i5 32gb Ram und darauf LM 22 XFCE und andere Tuxe Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.

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